Belehrungsregister IFS Logistics V3 · Excel-Tool · Sofort-Download
Belehrungsregister IFS Logistics: IfSG-Belehrung und Pflichtunterweisungen mit Fristen
Excel-Arbeitsmappe mit Belehrungsarten, Personenkreis, Nachweisregister, Erinnerung vier Wochen vor Fälligkeit, Einsatzhinweisen und Dashboard – nach IFS Logistics Version 3, Anforderungen 3.2.1 und 3.3.2.
Eine abgelaufene Belehrung nach § 43 IfSG fällt oft erst im Audit auf – oder wenn die Person schon wochenlang im Umpackbereich arbeitet. Das Belehrungsregister IFS Logistics V3 überwacht zehn Belehrungen und Pflichtunterweisungen: Erstbelehrung mit Bescheinigung, Arbeitgeberbelehrung, Hygieneunterweisung, Erstunterweisung, Gesundheitserklärung, Arbeitsschutz, Flurförderzeuge, Fahrerunterweisung, Gefahrgut und Produktschutz. Für jede Person leitet die Arbeitsmappe aus § 42-Tätigkeit, Staplereinsatz, Fahrertätigkeit und Gefahrgut ab, welche Nachweise erforderlich sind, und zählt je Person und Belehrung den jüngsten Nachweis. Sie berechnet die nächste Fälligkeit, erinnert vier Wochen vorher, prüft die gesetzliche Höchstfrist und das Alter der Erstbescheinigung und gibt einen Einsatzhinweis aus. Das Dashboard zeigt Erfüllungsquote, Erinnerungen, Überfälligkeiten und die nächsten Fälligkeiten.
| 10 Belehrungsarten vorbefüllt IfSG, Hygiene, Erstunterweisung, Arbeitsschutz, Stapler, Fahrer, Gefahrgut und Produktschutz. |
Fristen und Erinnerung Nächste Fälligkeit, Erinnerung vier Wochen vorher und gesetzliche Höchstfrist. |
| Einsatzhinweis je Person Kein Einsatz in § 42-Tätigkeit, kein Stapler- oder Fahreinsatz bei fehlendem Nachweis. |
Vollständig editierbar Excel-Datei (.xlsx); gelbe Eingabefelder, Belehrungsarten, Intervalle und Fristen anpassen. |
Inhalte der Arbeitsmappe
- Dashboard mit IfSG-Status, Erfüllungsquote, Stand je Belehrung, nächsten Fälligkeiten und zwei Diagrammen
- Anleitung mit Zweck, Abgrenzung, Normbezug, Vorgehen, Bewertungslogik und mitgeltenden Dokumenten
- Stammdaten mit Stichtag, Dokumentenlenkung und Änderungshistorie
- Belehrungsarten mit Rechtsgrundlage, Unterlage, Nachweis, Personenkreis, Erstmalig und Intervall
- Gesetzliches Höchstintervall, Prüfung der Erstbescheinigung, Scope und Folge bei Fehlen
- Personenkreis mit Beschäftigungsart, Bereich, § 42-Tätigkeit, Stapler, Fahrer, Gefahrgut und Sprache
- Status je Person und Belehrung mit offenen Punkten, Erinnerungen und Einsatzhinweis
- Nachweisregister mit Datum, Durchführenden, Sprache, Dolmetscher, Verständnisprüfung und Ablage
- Nächste Fälligkeit, Erinnerung ab, gesetzlich spätestens, Tage bis Fälligkeit und Status je Nachweis
- Überprüfungsprotokoll, Auswahllisten und Parameter
Normbezug IFS Logistics Version 3
| Abschnitt | Anforderung | In der Arbeitsmappe |
|---|---|---|
| 3.2.1 | Risikobasierte Personalhygiene einschließlich Meldung von Infektionskrankheiten | IfSG-Belehrungen, Hygieneunterweisung mit Meldepflichten und Gesundheitserklärung |
| 3.2.2 | Vorgaben werden verstanden und angewandt | Verständnisprüfung, Sprache und Dolmetscher je Nachweis |
| 3.3.1* | Schulungsprogramme mit Intervallen, Sprachen, Trainern und Wirksamkeit | Intervall je Belehrungsart, Sprache und Durchführende |
| 3.3.2 | Schulung aller Mitarbeitenden einschließlich Saison- und Zeitarbeitskräfte vor der Arbeitsaufnahme | Erstunterweisung und Einsatzhinweis „kein Einsatz“ ohne Nachweis |
| § 43 Abs. 1 IfSG | Erstmalige Tätigkeit nach § 42 nur mit Bescheinigung, nicht älter als drei Monate | Prüfung des Bescheinigungsalters bei Tätigkeitsbeginn |
| § 43 Abs. 4 IfSG | Belehrung durch den Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre | Betriebliches Intervall und gesetzlich spätestes Datum je Person |
Für wen ist das Tool geeignet?
Für IFS-Beauftragte, Personalabteilungen und Führungskräfte in Logistikunternehmen, die
- Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz und Pflichtunterweisungen lückenlos nachweisen wollen,
- Fristen für eigenes Personal, Saison- und Zeitarbeitskräfte zentral überwachen möchten,
- vor der Schichtplanung wissen wollen, wer wo eingesetzt werden darf.
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Häufige Fragen
Welche Fristen prüft das Register?
Die nächste Fälligkeit aus dem betrieblichen Intervall, die Erinnerung vier Wochen vorher und das gesetzlich späteste Datum, etwa zwei Jahre für die Arbeitgeberbelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG. Bei der Erstbelehrung prüft die Arbeitsmappe zusätzlich, ob die Bescheinigung bei Tätigkeitsbeginn höchstens drei Monate alt war.
Was passiert bei einem fehlenden Nachweis?
Je Belehrungsart ist die Folge festgelegt: zum Beispiel kein Einsatz in § 42-Tätigkeit, kein Staplereinsatz, kein Fahreinsatz oder Nachholen innerhalb von 14 Tagen. Der Einsatzhinweis erscheint im Register und je Person.
Wie werden mehrere Nachweise einer Person behandelt?
Je Person und Belehrungsart zählt der jüngste Nachweis, ältere Einträge werden als „ersetzt“ gekennzeichnet. So bleibt die Historie erhalten, ohne die Auswertung zu verfälschen.
Kann ich die Arbeitsmappe anpassen?
Ja. Belehrungsarten, Personenkreis, Intervalle, gesetzliche Höchstfristen, Folgen bei Fehlen, Erinnerungszeitraum, Nachholfrist und die Scope-Schalter für Food und Gefahrgut pflegen Sie in den gelben Feldern und im Blatt „Listen“.
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