Externer Schädlingsbekämpfer · IFS Logistics Version 3 · Sofort-Download
Externer Schädlingsbekämpfer: Vertrag, Köderplan, Berichte und Trendanalyse überwachen
9 Seiten mit 67 Prüfpunkten, Vertragsinhalten (a) bis (h), Vor-Ort-Stichprobe der Monitoringstellen, Prioritäten und Übertrag in die Dienstleisterbewertung – nach IFS Logistics Version 3, Abschnitte 4.10.1 bis 4.10.5.
Den Schädlingsbekämpfer zu beauftragen reicht nicht: IFS Logistics verlangt, dass alle Anforderungen aus 4.10.1 im Vertrag stehen, eine kompetente Person vor Ort benannt ist und die laufende Aufsicht im Unternehmen bleibt. Im Audit fallen veraltete Köderpläne, verstellte Boxen, Giftköder im Innenbereich, abgelaufene Pheromone und Berichte ohne Kontrolle aller Stellen sofort auf. Mit der Checkliste „Externer Schädlingsbekämpfer“ prüft die benannte Person einmal jährlich und vor der Erstbeauftragung strukturiert: Zulassung, Sachkunde und Zertifizierung, alle Vertragsinhalte von Standortumgebung bis gemietete Lagerräume, Begleitung der Inspektionen, Köderplan und Monitoringstellen vor Ort, Mittelliste, Inspektionsberichte, Reaktionszeiten und Befallsmanagement, Trendanalyse mit Eingreifschwellen sowie Schädlingsmanagement in gemieteten Räumen.
| Vertragsinhalte (a) bis (h) Jede Anforderung aus 4.10.1 einzeln als Vertragsinhalt geprüft – von Zielschädlingen und Köderplan bis zu Mitteln, Intervallen und gemieteten Räumen. |
Vor-Ort-Stichprobe Mindestens zehn Monitoringstellen innen und außen gegen Köderplan, Kennzeichnung, Ködertyp und Mittelliste abgeglichen. |
| Befall und Trend Reaktionszeiten, Bekämpfungsplan, Erfolgskontrolle, Umsetzungsquote, Eingreifschwellen und quartalsweise Trendanalyse. |
Vollständig editierbar Word-Datei (.docx); Platzhalter in eckigen Klammern für Ihre Angaben. |
Inhalte der Checkliste
- Stammdaten mit Dienstleister, Technikern und Sachkunde, Vertrag, Bereichen, Anlass und Stichprobe
- Bewertungsschlüssel und Prioritäten A bis C mit Umsetzungsfristen und Verantwortlichen
- Zulassung, Sachkundenachweise, Begasung, Zertifizierung nach DIN EN 16636, Versicherung
- Dienstleistungsvertrag mit allen Inhalten nach 4.10.1 (a) bis (h), Dokumentation und Rechtsvorschriften
- Benannte Person vor Ort: Kompetenz, Begleitung, Berichtsprüfung, Termintreue, Risikobewertung
- Köderplan und Monitoringstellen vor Ort, Kennzeichnung, ungiftige Köder innen, UV- und Pheromonfallen
- Mittelliste mit Zulassungsnummer und Sicherheitsdatenblatt, Abgleich mit den Berichten
- Inspektionsberichte: vollständige Kontrolle, Befunde, Schwachstellen, offene Empfehlungen
- Befallsmanagement: Reaktionszeiten, Bekämpfungsplan, Freigabe chemischer Maßnahmen, Erfolgskontrolle
- Trendanalyse, Eingreifschwellen, gemietete Lagerräume, Feststellungen, Ampel und Punktübertrag
Normbezug IFS Logistics Version 3
| Abschnitt | Anforderung | In der Checkliste |
|---|---|---|
| 4.10.1 | Schädlingsbekämpfung mit Mindestinhalten | Vertragsinhalte (a) bis (h), Köderplan, Mittel |
| 4.10.2 | Externer Dienstleister, benannte Person vor Ort, Aufsicht | Vertrag, Benennung, Begleitung der Inspektionen |
| 4.10.3 | Dokumentation, Bekämpfung, Trendanalyse | Berichte, Befallsmanagement, Eingreifschwellen |
| 4.10.4 und 4.10.5 | Wareneingang, schädlingsminimierende Lagerung | Kontrolle nach Wareneingangsbefund, Risikoprodukte |
| 4.2.1.1 und 4.2.1.2 | Zulassung und Bewertung von Dienstleistern | Status, Bewertung, Punktübertrag |
| 5.9.2 (KO Nr. 6) | Korrekturmaßnahmen | Ursachenanalyse bei wiederholtem oder schwerem Befall |
Für wen ist die Checkliste geeignet?
Für IFS-Beauftragte als benannte Person vor Ort, Lagerleitungen und Einkauf in Logistikunternehmen, die
- ihren Schädlingsbekämpfungsdienstleister jährlich überwachen und bewerten,
- einen neuen Dienstleister beauftragen oder den Vertrag auf die Anforderungen von IFS Logistics prüfen,
- Lagerräume angemietet haben und das Schädlingsmanagement des Vermieters einbinden wollen.
Weitere Checklisten zu IFS Logistics finden Sie in unseren Checklisten.
Häufige Fragen
Wann wird die Checkliste angewendet?
Einmal jährlich vollständig, möglichst bei einer begleiteten Regelinspektion vor Beginn der Insektensaison, außerdem vor der Erstbeauftragung, bei Dienstleister- oder Technikerwechsel und nach einem Befall mit Produktbetroffenheit.
Sind Giftköder im Lager erlaubt?
Nach der Checkliste nicht in Innenbereichen mit Produkten: Dort sind nur ungiftige Monitoringköder, Schlag- oder Lebendfallen vorgesehen. Giftköder im Außenbereich nur bei Befallsnachweis bzw. gemäß Zulassungsbedingungen.
Was gilt für gemietete Lagerräume?
Vor Nutzungsbeginn wird geprüft, ob der Vermieter ein gleichwertiges Schädlingsmanagement betreibt und seine Unterlagen regelmäßig übermittelt. Andernfalls wird ein eigener Dienstleister für diese Flächen beauftragt.
Kann ich Reaktionszeiten und Intervalle anpassen?
Ja. Stichprobenumfang, Prüffristen für Berichte, Reaktionszeiten, Wechselintervalle für Klebefolien und Pheromone, Umsetzungsquote und Bewertungsgrenzen sind Beispielwerte bzw. Platzhalter in eckigen Klammern.
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