Gute Dokumentationspraxis · IFS Logistics Version 3 · Sofort-Download
Gute Dokumentationspraxis in der Logistik: zeitnah eintragen, nachvollziehbar korrigieren, wirksam prüfen
Richtlinie mit 16 Seiten zu Grundsätzen, Ausfüllen, Korrigieren, Abzeichnen und Prüfen, elektronischen Aufzeichnungen, Lager- und Transportsituationen, Umgang mit Verstößen und Schulung, mit drei Anhängen – nach IFS Logistics Version 3, Abschnitt 2.1.2.1.
Uhrzeiten der Laderaumkontrolle, die nicht zur Torbelegung im WMS passen, Korrekturflüssigkeit im Temperaturprotokoll, vorausgefüllte Zeilen oder ein Kürzel, das in keiner Liste steht – solche Funde stellen die Glaubwürdigkeit aller Aufzeichnungen infrage. Diese Richtlinie macht Gute Dokumentationspraxis für Lager, Rampe, Kühlhaus und Fahrzeug verbindlich: sieben Grundsätze von zeitnah bis nachvollziehbar korrigiert, klare Regeln vor und beim Ausfüllen, ein festes Korrekturverfahren mit Nachtragsregel, die Bedeutung von „durchgeführt“, „geprüft“ und „freigegeben“, Prüfrhythmen für CCP-, Temperatur- und PRP-Aufzeichnungen, Regeln für elektronische Systeme und Hybridfälle sowie eine abgestufte Reaktion auf Fehler und Verstöße.
| 32 Regeln mit Verboten Jede Regel nennt die richtige Ausführung und das Verbotene daneben – von Datum und Uhrzeit bis zur Buchungskorrektur im WMS. |
Korrekturbeispiele Sechs typische Situationen als Gegenüberstellung falsch und richtig, vom Zahlendreher bis zum Wert über dem Grenzwert. |
| Aushang in vier Sprachen Kurzregeln auf Deutsch, Englisch, Polnisch und Rumänisch sowie eine Kenntnisnahme- und Verpflichtungserklärung. |
Vollständig editierbar Word-Datei (.docx); Platzhalter in eckigen Klammern für Ihre Angaben. |
Inhalte der Richtlinie
- Zielsetzung, Anwendungsbereich für Papier, Thermodrucke und elektronische Systeme, Verantwortlichkeiten
- Begriffe: Authentizität, Kürzel, Abzeichnen, Vier-Augen-Prinzip, Nachtrag, Audit Trail, K1-Aufzeichnung
- Sieben Grundsätze und Unterschied zwischen Dokument und Aufzeichnung
- Regeln und Checkliste vor dem Ausfüllen
- Ausfüllregeln, Verbot des Vorausfüllens, Messwerte und Plausibilität
- Korrekturverfahren, Situationstabelle und verbotene Korrekturtechniken
- Abzeichnen und Prüfen mit Prüfrhythmen
- Elektronische Aufzeichnungen, Notfallbetrieb und weitere Hybridfälle
- Besondere Situationen in Lager und Transport, Umgang mit Fehlern und Verstößen
- Schulung, Stichprobenprüfung, Kennzahlen und drei Anhänge
Normbezug IFS Logistics Version 3
| Abschnitt | Anforderung | In der Richtlinie |
|---|---|---|
| 2.1.2.1 | Aufzeichnungen gut lesbar, korrekt ausgefüllt und authentisch, Manipulation ausgeschlossen | Sieben Grundsätze, Ausfüllregeln, Verbot des Vorausfüllens und Rückdatierens |
| 2.1.2.1 | Elektronische Aufzeichnungen nur durch autorisiertes Personal | Persönliche Konten, Audit Trail, Storno statt Überschreiben, Kontosperrung |
| KO Nr. 3 (2.2.3.6) | Prüfung der CCP-Aufzeichnungen durch eine verantwortliche Person | Prüfrhythmen von der Schicht bis zur monatlichen Verifizierung |
| KO Nr. 1 (1.2.1) | Überwachungsmechanismen der Unternehmensleitung | Vier-Augen-Prinzip, monatliche Stichprobenprüfung, Kennzahlen |
| 5.3.3 | Temperaturaufzeichnungen mit Datum und Uhrzeit | Uhrzeitpflicht, Messmittel-Nr., Umgang mit Thermodrucken |
| 4.4.3* | Rückverfolgbarkeit | Zuordenbare Einträge mit Auftrag, Kennzeichen, Charge und Lagerplatz |
Für wen ist die Richtlinie geeignet?
Für IFS-Beauftragte, Qualitätsmanagement, Lager- und Transportleitung in Logistikunternehmen, die
- Aufzeichnungen von eigenen Mitarbeitenden, Zeitarbeitskräften, Fahrern und Dienstleistern führen lassen,
- Papierformulare, Thermodrucke und elektronische Systeme parallel nutzen,
- wiederkehrende Feststellungen im Audit zu fehlenden oder unplausiblen Einträgen abstellen wollen.
Weitere Richtlinien zu IFS Logistics finden Sie in unseren Richtlinien.
Häufige Fragen
Wie wird ein Fehler auf einem Formular richtig korrigiert?
Einmal waagerecht durchstreichen, sodass der alte Wert lesbar bleibt, den richtigen Wert daneben schreiben und mit Kürzel, Datum und Grund versehen. Korrekturflüssigkeit, Überschreiben und Radieren sind verboten.
Was gilt, wenn eine Kontrolle nicht eingetragen wurde?
Wurde sie nachweislich durchgeführt, folgt ein Nachtrag mit aktuellem Datum und Vermerk. Ist die Durchführung nicht belegbar, wird nichts nachgetragen, sondern die Lücke gekennzeichnet und als Abweichung erfasst.
Gelten die Regeln auch für WMS und Temperaturüberwachung?
Ja. An die Stelle von Kürzel und Stift treten persönliche Anmeldung, Zeitstempel und Audit Trail. Messdaten bleiben unverändert, Buchungen werden nur über Storno und Neubuchung korrigiert.
Kann ich die Richtlinie anpassen?
Ja. Prüfrhythmen, Stichprobenumfang, Fehlerschwellen, Einarbeitungszeitraum und Sprachen des Aushangs sind als Platzhalter in eckigen Klammern hinterlegt oder frei änderbar.
⬇ Digitales Produkt – Sofort-Download
Sie erhalten die Word-Datei (.docx) direkt nach dem Kauf zum Herunterladen. Kein Versand. Bearbeitbar mit Microsoft Word; andere Programme können die Darstellung leicht abweichend wiedergeben.









Rezensionen
Es gibt noch keine Rezensionen.