Nichtkonforme Produkte IFS Food – sicher sperren, bewerten und behandeln
Nichtkonforme Produkte IFS Food müssen eindeutig identifiziert, wirksam gesperrt, hinsichtlich möglicher Risiken bewertet und einer nachvollziehbaren Entscheidung über ihre weitere Verwendung zugeführt werden. Die Verfahrensanweisung VA-5-15 unterstützt Lebensmittelunternehmen dabei, den Umgang mit nichtkonformen Rohwaren, Zwischen- und Endprodukten, Hilfsmitteln und Verpackungsmaterialien nach IFS Food Version 8 Kapitel 5.10 strukturiert zu regeln.
Die Vorlage beschreibt den vollständigen operativen Ablauf von der Erkennung einer Produktabweichung über Kennzeichnung, Isolierung beziehungsweise Sperrung und Risikobewertung bis zur dokumentierten Dispositionsentscheidung. Auch Nachbearbeitung und Wiederaufbereitung, Sonderfreigaben, bereits verpackte Endprodukte außerhalb der Spezifikation sowie die Schnittstellen zu Rückruf, Korrekturmaßnahmen und Nichtkonformitätsmanagement werden berücksichtigt.
Ihre Vorteile beim Umgang mit nichtkonformen Produkten IFS Food
- Auf IFS Food Version 8 ausgerichtet: Die operative Handhabung nichtkonformer Produkte wird entsprechend Kapitel 5.10 strukturiert beschrieben.
- Alle relevanten Materialarten berücksichtigt: Rohwaren, Zwischenprodukte, Endprodukte, Hilfsmittel und Verpackungsmaterialien werden in das Verfahren einbezogen.
- Klare Sperr- und Kennzeichnungsregeln: Nichtkonforme Produkte werden eindeutig identifiziert und gegen unbeabsichtigte Verwendung oder Auslieferung gesichert.
- Risikobasierte Entscheidung: Die weitere Verwendung wird auf Grundlage einer dokumentierten Bewertung festgelegt.
- Disposition eindeutig geregelt: Freigabe, Nachbearbeitung, Quarantäne, Rückweisung oder Entsorgung können strukturiert gesteuert werden.
- Markeninhaber berücksichtigt: Für bereits verpackte Endprodukte außerhalb der Spezifikation enthält die VA eine eigene Regelung.
- Direkt einsetzbar: Sofort-Download im Microsoft-Word-Format, 100 % frei editierbar und ohne Abo-Zwang.
Warum nichtkonforme Produkte im IFS Food sicher beherrscht werden müssen
Nichtkonforme Produkte können an unterschiedlichsten Stellen des Produktions- und Warenflusses auftreten. Abweichungen können beispielsweise Rohwaren, Halbfertigware, Fertigprodukte, Verarbeitungshilfsstoffe, Verpackungen oder Etiketten betreffen.
Entscheidend ist, dass betroffene Produkte nicht unbeabsichtigt weiterverarbeitet oder ausgeliefert werden. Die Verfahrensanweisung schafft deshalb einen klaren Ablauf für nichtkonforme Produkte IFS Food und verbindet die unmittelbare Produktsicherung mit Risikobewertung und dokumentierter Entscheidung über die weitere Verwendung.
Inhalte der Verfahrensanweisung nichtkonforme Produkte IFS Food
Nichtkonforme Produkte eindeutig identifizieren
Die VA-5-15 legt fest, wie ein als nichtkonform erkanntes Produkt eindeutig gekennzeichnet wird. Die Kennzeichnung soll eine Verwechslung mit konformer Ware verhindern und kann abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten unmittelbar am Produkt, an der Palette oder am Gebinde sowie zusätzlich im Warenwirtschaftssystem erfolgen.
Status, Feststellungsdatum und weitere relevante Informationen können nachvollziehbar dokumentiert werden, sodass der Sperrstatus bis zur endgültigen Dispositionsentscheidung eindeutig erkennbar bleibt.
Produkte wirksam sperren und isolieren
Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist die Produktsperrung IFS Food. Nichtkonforme Produkte werden so gesperrt beziehungsweise isoliert, dass eine unbeabsichtigte Weiterverarbeitung, Vermischung oder Auslieferung verhindert wird.
Abhängig von Produkt, Prozess und betrieblicher Organisation kann dies beispielsweise durch physische Trennung, eindeutige Kennzeichnung, definierte Sperr- oder Quarantänebereiche, systemseitige Sperren oder eine geeignete Kombination dieser Maßnahmen erfolgen.
Nichtkonforme Rohwaren und Verpackungsmaterialien einbeziehen
Die Verfahrensanweisung beschränkt sich nicht auf fertige Lebensmittel. In das Verfahren werden auch nichtkonforme Rohwaren, Zwischenprodukte, Hilfsmittel und Verpackungsmaterialien einbezogen.
Damit können beispielsweise beanstandete Zutaten, Zwischenprodukte außerhalb festgelegter Prozessanforderungen, fehlerhafte Etiketten oder Verpackungsmaterialien mit Spezifikationsabweichungen nach einem einheitlichen Grundprinzip behandelt werden.
Risikobewertung nichtkonformer Produkte durchführen
Nach der Sicherung des betroffenen Produkts erfolgt eine Bewertung der festgestellten Nichtkonformität. Dabei können insbesondere Art und Schwere der Abweichung, die betroffene Menge und mögliche Verbreitung, Anforderungen an Lebensmittelsicherheit, Produktqualität, Legalität und Authentizität sowie rechtliche und kundenspezifische Anforderungen berücksichtigt werden.
Auch der Umfang möglicherweise betroffener Produkte wird betrachtet. Sind beispielsweise weitere Chargen oder bereits ausgelieferte Teilmengen möglicherweise betroffen, können diese in die Bewertung und erforderlichenfalls in weitere Sicherungsmaßnahmen einbezogen werden.
Disposition nichtkonformer Produkte festlegen
Auf Grundlage der Risikobewertung wird eine dokumentierte Entscheidung über die weitere Verwendung getroffen. Die VA-5-15 stellt hierfür verschiedene Dispositionsmöglichkeiten bereit.
- Freigabe: wenn die weitere Verwendung nach dokumentierter Bewertung zulässig ist und erforderliche Genehmigungen vorliegen
- Nachbearbeitung oder Wiederaufbereitung: wenn ein geeignetes und validiertes Rework-Verfahren angewendet werden kann
- Sperrung: wenn weitere Informationen oder Bewertungen erforderlich sind
- Quarantäne: wenn das Produkt bis zum Vorliegen weiterer Prüfungen oder Rückmeldungen zurückgehalten werden muss
- Rückweisung oder Entsorgung: wenn eine zulässige Freigabe oder Nachbearbeitung nicht möglich ist
Nachbearbeitete Produkte vor der Freigabe prüfen
Kann ein nichtkonformes Produkt durch Nachbearbeitung oder Wiederaufbereitung wieder in einen konformen Zustand überführt werden, wird das hierfür vorgesehene Verfahren mit der Prozessvalidierung und Prozesskontrolle verknüpft.
Nach der Nachbearbeitung wird vor der Freigabe überprüft, ob das Produkt die für seine weitere Verwendung maßgeblichen Anforderungen erfüllt. Damit endet die Behandlung einer Nichtkonformität nicht bereits mit der technischen Nacharbeit, sondern erst mit einer nachvollziehbaren Bewertung des bearbeiteten Produkts.
Sonderfreigaben kontrolliert handhaben
Nicht jede Abweichung führt automatisch zur Entsorgung eines Produkts. Ist die weitere Verwendung trotz einer festgestellten Abweichung zulässig, kann eine dokumentierte Sonderfreigabe vorgesehen werden.
Voraussetzung ist, dass Lebensmittelsicherheit und Produktlegalität nicht beeinträchtigt werden und die weitere Verwendung unter Berücksichtigung der anwendbaren Spezifikations- und Kundenanforderungen zulässig ist. Erforderliche Genehmigungen werden vor der Freigabe eingeholt und dokumentiert.
Bereits verpackte Endprodukte außerhalb der Spezifikation behandeln
Die Verfahrensanweisung berücksichtigt ausdrücklich den Umgang mit bereits verpackten Endprodukten, die nicht den festgelegten Spezifikationen entsprechen. Solche Produkte dürfen nicht ohne die erforderliche Bewertung beziehungsweise Genehmigung unter dem betreffenden Label in Verkehr gebracht werden.
Liegt die erforderliche Genehmigung des Markeninhabers nicht vor, wird das Produkt entsprechend der festgelegten Dispositionsmöglichkeiten behandelt, beispielsweise durch Umkennzeichnung, Nachbearbeitung oder Rückweisung.
Sofortmaßnahmen bei nichtkonformen Produkten einleiten
Werden nichtkonforme Produkte IFS Food festgestellt, sind schnelle Maßnahmen entscheidend, um eine unbeabsichtigte weitere Verwendung zu verhindern. Die VA verbindet deshalb die Erkennung unmittelbar mit Meldung, Kennzeichnung und wirksamer Sperrung beziehungsweise Isolierung.
Soweit erforderlich, können weitere möglicherweise betroffene Chargen oder Materialien vorsorglich gesperrt werden. Ergibt die Bewertung Hinweise auf eine mögliche Gefährdung der Lebensmittelsicherheit oder auf bereits ausgelieferte betroffene Ware, werden die angrenzenden Verfahren für Rückverfolgbarkeit, Rückruf beziehungsweise Krisenmanagement berücksichtigt.
Nichtkonforme Produkte und Nichtkonformitätsmanagement klar abgrenzen
Ein besonderer Vorteil der VA-5-15 ist die klare Abgrenzung zum allgemeinen Nichtkonformitätsmanagement. Die Verfahrensanweisung konzentriert sich auf die konkrete operative Frage: Was geschieht mit dem tatsächlich betroffenen Produkt?
Das übergreifende Nichtkonformitätsmanagement behandelt dagegen die systematische Erfassung, Bewertung und weitere Steuerung von Nichtkonformitäten. Produktnichtkonformitäten, die einer weitergehenden Bearbeitung bedürfen, können dadurch gezielt in das Nichtkonformitäts- und Korrekturmaßnahmenmanagement überführt werden, ohne beide Verfahren unnötig miteinander zu vermischen.
Wiederkehrende Produktabweichungen systematisch bearbeiten
Treten gleiche oder vergleichbare Produktnichtkonformitäten wiederholt auf, reicht die reine Sperrung und Disposition des einzelnen Produkts möglicherweise nicht aus. Die Vorlage schafft deshalb eine Schnittstelle zu Ursachenanalyse sowie Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen.
Dadurch können beispielsweise wiederkehrende Abweichungen an einer bestimmten Anlage, einem Produkt oder einem Prozess systematisch untersucht und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung eines erneuten Auftretens eingeleitet werden.
Verantwortlichkeiten für nichtkonforme Produkte festlegen
Die VA-5-15 ordnet die wesentlichen Aufgaben den beteiligten Funktionen zu. Dazu gehören die Erkennung und Meldung einer Nichtkonformität, die unmittelbare Sperrung beziehungsweise Isolierung, die fachliche Risikobewertung, die Dispositionsentscheidung sowie deren Umsetzung und Dokumentation.
Geschäftsführung, Lebensmittelsicherheitsbeauftragter beziehungsweise QMB, Qualitätssicherung, Produktionsleitung und weitere Mitarbeitende können entsprechend der betrieblichen Organisation eindeutig in das Verfahren eingebunden werden.
Nichtkonforme Produkte IFS Food in bestehende Verfahren integrieren
Die VA-5-15 verbindet den operativen Umgang mit nichtkonformen Produkten IFS Food mit angrenzenden Verfahren des Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsmanagements. Dadurch lässt sich die Vorlage in ein bestehendes IFS Food System integrieren.
- VA-5-03 – Nichtkonformitätsmanagement
- VA-5-04 – Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen (KVP)
- VA-5-01 – Produktprüfung & Freigabe (Endkontrolle) einschließlich Quarantäneverfahren
- VA-4-14 – Rückverfolgbarkeit & Rückruf
- VA-5-13 – Prozessvalidierung und Prozesskontrolle / Rework
- VA-5-09 – Krisenmanagement
- VA-2-02 – Lenkung von Aufzeichnungen
- FB-5-02 – Nichtkonformitätsbericht
- FB-5-15 – Sperr- und Freigabeprotokoll nichtkonformer Produkte
- FB-5-20 – Vernichtungs-/Nacharbeits-/Sonderfreigabeentscheidung
- XL-5-02 – Maßnahmenverfolgungsregister
Technische Daten und Lieferumfang
- Dokument: Verfahrensanweisung VA-5-15 – Umgang mit nichtkonformen Produkten
- Normbezug: IFS Food Version 8, Kapitel 5.10
- Format: Microsoft Word (.docx), vollständig frei editierbar
- Umfang: 11 Seiten einschließlich Muster-Dispositionsmatrix und Muster-Ablauf für den Sperr- und Freigabeprozess
- Anpassbar: Verantwortlichkeiten, Sperrverfahren, Kennzeichnungen, Freigabeberechtigungen und betriebliche Abläufe können individuell angepasst werden.
- Einsatzbereich: Lebensmittelhersteller sowie Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, Produktion, Lager und weitere Mitarbeitende mit Aufgaben im Umgang mit nichtkonformen Produkten




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