AwSV Checkliste · ISO 14001:2026 · Sofort-Download
AwSV Checkliste: Eigenkontrolle je Anlage sauber dokumentieren
8 Seiten mit Gefährdungsstufentabelle, 34 Prüfpunkten mit Paragrafenverweis und Mängelliste
Wer Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen betreibt, muss nach § 46 Abs. 1 AwSV regelmäßig selbst prüfen, ob die Anlage dicht ist und die Sicherheitseinrichtungen funktionieren. Das betrifft Heizöltanks, Fasslager, Abfüllplätze und Hydraulikanlagen gleichermaßen. Diese AwSV Checkliste führt Sie Anlage für Anlage durch die Kontrolle. Sie beginnt mit Anlagenart, WGK, maßgebendem Volumen und Gefährdungsstufe. Es folgen Rückhaltung, Behälter und Rohrleitungen, Leckanzeiger und Überfüllsicherung, Abfüllflächen, Betriebsanweisung und Merkblatt, Unterweisung, Anlagendokumentation, Sachverständigen- und Fachbetriebspflichten sowie die Notfallvorsorge. Gleichzeitig dient sie als Steuerungsmaßnahme nach Kapitel 8.1 der ISO 14001:2026 und als Nachweis für die Bewertung der Einhaltung nach 9.1.2.
| Anlagenstammdaten Anlagenart, WGK, Volumen, Gefährdungsstufe A bis D mit Tabelle nach § 39 |
Dichtheit und Sicherheit Rückhaltung, Behälter, Leckanzeiger, Überfüllsicherung, Abfüllflächen |
| Betriebsanweisung und Unterweisung Pflichten nach § 44 einschließlich Merkblatt und jährlicher Unterweisung |
Dokumentation und Prüfungen Anlagendokumentation, Sachverständigenprüfung, Fachbetriebspflicht |
Inhalte der Checkliste
- Zweck, Abgrenzung zur Sachverständigenprüfung und Bewertungsskala
- Angaben zur Prüfung mit Anlass, Anlagen-Nr. und Standort
- Anlagenstammdaten mit Gefährdungsstufentabelle und Prüf- und Fachbetriebspflicht
- Rückhaltung und Auffangwannen
- Behälter, Rohrleitungen und Dichtheit sowie Sicherheitseinrichtungen
- Abfüll- und Umschlagflächen
- Kennzeichnung, Betriebsanweisung und Merkblatt sowie Unterweisung und Kompetenz
- Anlagendokumentation und Prüfungen durch Sachverständige
- Notfallvorsorge mit Anzeigepflicht bei Austritt wassergefährdender Stoffe
- Festgestellte Mängel und Maßnahmen, Ergebnis, Bestätigung und Änderungshistorie
Rechtlicher und normativer Bezug
| Grundlage | Bezug in der Checkliste |
|---|---|
| § 39 AwSV | Ermittlung der Gefährdungsstufe aus Volumen bzw. Masse und WGK |
| §§ 43, 44 AwSV | Anlagendokumentation, Betriebsanweisung, Merkblatt und Unterweisung |
| §§ 45, 46 AwSV | Fachbetriebspflicht, Eigenkontrolle des Betreibers, Prüfung durch Sachverständige |
| § 24 AwSV | Pflichten bei Betriebsstörungen und Anzeige an Behörde oder Polizei |
| ISO 14001:2026, 8.1 / 8.2 / 9.1.2 | Steuerungsmaßnahme, Notfallvorsorge, Nachweis der Einhaltung |
Für wen ist die Checkliste geeignet?
Für Anlagenverantwortliche, Umweltmanagementbeauftragte, Gewässerschutz- und Gefahrstoffbeauftragte und Berater, die
- die Eigenkontrolle ihrer AwSV-Anlagen einheitlich und nachvollziehbar dokumentieren möchten,
- sich auf Sachverständigenprüfungen oder behördliche Kontrollen vorbereiten,
- Prüffristen, Mängel und Unterweisungen an einer Stelle im Blick behalten wollen.
Zur Unterweisung der Mitarbeitenden finden Sie passende Unterlagen unter Schulungen & Präsentationen.
Häufige Fragen
Ersetzt die Checkliste die Prüfung durch Sachverständige?
Nein. Die Checkliste unterstützt die Eigenkontrolle des Betreibers nach § 46 Abs. 1 AwSV. Prüfpflichten durch Sachverständige bleiben unberührt. Die Checkliste fragt aber ab, ob diese Prüfungen fristgerecht erfolgt und Mängel beseitigt sind.
Wie oft muss ich die Eigenkontrolle durchführen?
Die AwSV verlangt eine regelmäßige Kontrolle, nennt aber keinen festen Turnus. Die Häufigkeit legen Sie selbst fest, zum Beispiel nach Gefährdungsstufe, Herstellerangaben und Betriebserfahrung.









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