Abfallmanagement nach IFS Food sicher organisieren
Mit der Verfahrensanweisung Abfallmanagement IFS Food regeln Sie Sammlung, Trennung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen und Nebenprodukten aus der Lebensmittelproduktion strukturiert und nachvollziehbar. Die VA-4-05 verbindet die Anforderungen des IFS Food Version 8 mit den betrieblichen Abläufen und berücksichtigt dabei insbesondere mögliche Kontaminations- und Schädlingsrisiken.
Gerade in Lebensmittelbetrieben ist Abfallmanagement mehr als eine reine Entsorgungsfrage. Ungeeignete Sammelstellen, überfüllte Behälter, falsch getrennte Produktionsrückstände oder unkontrollierte Abfallwege können Hygiene, Schädlingsprävention und Lebensmittelsicherheit unmittelbar beeinträchtigen.
Ihre Vorteile mit der Verfahrensanweisung Abfallmanagement
- Auf IFS Food Version 8 ausgerichtet: Berücksichtigt die Anforderungen an das Abfallmanagement aus Kapitel 4.11 und relevante Schnittstellen zur Lebensmittelsicherheit.
- Vom Abfallbehälter bis zum Entsorger: Regelt Abfallarten, Sammlung, Lagerung, Produktionsrückstände, gefährliche Abfälle und externe Entsorgungswege.
- Kontaminationsrisiken gezielt reduzieren: Verbindet Abfallmanagement mit Reinigung, Schädlingsmonitoring, Personalhygiene und Nichtkonformitätsmanagement.
- Direkt einsetzbar: Sofort-Download im MS Word Format, 100 % frei editierbar und ohne Abo-Zwang.
Abfallmanagement im IFS Food Audit
Ein funktionierendes Abfallmanagement muss sich im Betriebsalltag wiederfinden und darf nicht nur auf dem Papier bestehen. Im Audit kann daher insbesondere relevant sein, ob Abfälle eindeutig getrennt werden, geeignete Behälter vorhanden sind, Abfallsammelstellen hygienisch betrieben werden und Abfälle keine Kontaminations- oder Schädlingsrisiken verursachen.
Auch die Schnittstelle zu externen Entsorgungsunternehmen kann eine Rolle spielen. Abhängig von Abfallart und rechtlichen Anforderungen müssen geeignete Entsorgungswege festgelegt und erforderliche Nachweise nachvollziehbar geführt werden.
Die VA-4-05 führt diese Anforderungen in einem durchgängigen Verfahren zusammen und unterstützt dabei, Verantwortlichkeiten, Abfallwege und erforderliche Kontrollen eindeutig festzulegen.
Inhalte der Verfahrensanweisung Abfallmanagement IFS Food
Abfallarten erfassen und sicher trennen
Die Vorlage unterscheidet verschiedene Abfallkategorien und ordnet ihnen geeignete Entsorgungs- oder Verwertungswege zu. Berücksichtigt werden unter anderem organische Produktionsrückstände, Verpackungsabfälle, reinigungsbedingte Abfälle, gefährliche beziehungsweise besonders zu behandelnde Abfälle sowie allgemeiner Betriebsabfall.
Abfallbehälter werden abhängig von Abfallart und Einsatzbereich eindeutig gekennzeichnet, geeignet aufgestellt und so betrieben, dass keine Beeinträchtigung der Lebensmittel- oder Produktsicherheit entsteht.
Produktionsrückstände und Nebenprodukte kontrolliert behandeln
Produktions- und Rezepturrückstände, die als Abfall anfallen, werden so aus den Produktionsbereichen entfernt, dass Kreuzkontaminationen und Verwechslungen mit Produkten vermieden werden.
Sollen Produktionsrückstände nicht entsorgt, sondern anderweitig verwendet oder verwertet werden, sieht die Verfahrensanweisung eine vorherige Bewertung des vorgesehenen Verwendungswegs vor. Auch allergenrelevante Produktionsrückstände werden berücksichtigt.
Abfallsammelstellen hygienisch betreiben
Zwischengelagerte Abfälle werden an dafür vorgesehenen Sammelstellen aufbewahrt. Die Vorlage berücksichtigt dabei Reinigung, Schädlingsprävention, Niederschlags- und Sickerwasser sowie die geeignete Aufstellung größerer Container und Sammelbehälter.
Abfallsammelstellen werden außerdem in das Schädlingsmonitoring eingebunden, damit auffällige Schädlingsaktivitäten nicht isoliert betrachtet, sondern mögliche Zusammenhänge mit Abfalllagerung und Leerungsfrequenzen bewertet werden.
Gefährliche Abfälle und besondere Entsorgungswege berücksichtigen
Gefährliche und besonders zu behandelnde Abfälle werden entsprechend ihrer jeweiligen Einstufung getrennt gesammelt, eindeutig gekennzeichnet und über geeignete Entsorgungswege abgeführt.
Die Vorlage berücksichtigt außerdem Sicherheitsdatenblätter, geeignete Sammelbehälter und die Vermeidung einer unbeabsichtigten Vermischung chemisch nicht kompatibler Stoffe. Welche gesetzlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten tatsächlich bestehen, richtet sich nach der jeweiligen Abfallart und dem anwendbaren Entsorgungsweg.
Externe Entsorger und Entsorgungsnachweise steuern
Für externe Entsorgungsunternehmen sieht die VA eine Prüfung der jeweils erforderlichen Berechtigungen beziehungsweise Zulassungen vor. Gesetzlich erforderliche und betrieblich festgelegte Entsorgungs- und Verwertungsnachweise können im zugehörigen Abfallkataster dokumentiert oder referenziert werden.
Dadurch lässt sich nachvollziehen, welcher Entsorgungsweg für die jeweilige Abfallart vorgesehen ist und welche Nachweise hierfür erforderlich sind.
Kontamination durch Abfalltransporte vermeiden
Auch innerbetriebliche Abfallwege werden berücksichtigt. Abfalltransporte sollen so organisiert werden, dass offene Produktbereiche nicht beeinträchtigt werden. Ist eine vollständige räumliche Trennung von Produkt- und Abfallwegen baulich nicht möglich, können geeignete zeitliche oder organisatorische Maßnahmen festgelegt werden.
Die Verfahrensanweisung schafft damit eine praxisgerechte Lösung auch für bestehende Produktionsstandorte, an denen eine vollständige bauliche Trennung der Verkehrswege nicht realisierbar ist.
Vernichtung von Produkten nachvollziehbar dokumentieren
Wird Ware beispielsweise infolge eines Rückrufs oder einer anderen Sperrentscheidung vernichtet, berücksichtigt die VA auch die Verbindung zwischen Abfallmanagement und Rückverfolgbarkeit.
Menge, Charge und Vernichtungsgrund können dokumentiert werden, sodass die Vernichtung in die Mengenbilanz einbezogen werden kann. Bei externer Vernichtung kann der entsprechende Vernichtungsnachweis Bestandteil der Rückrufdokumentation werden.
Einbindung in das IFS Food Managementsystem
Die VA-4-05 ist mit weiteren Prozessen des Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsmanagementsystems verknüpft. Besonders wichtig sind die Schnittstellen zu Reinigung und Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, Hygiene und Nichtkonformitätsmanagement.
- RL-2-01 – Rechtskataster / Gesetzes- und Normenregister
- XL-4-08 – Abfallkataster / -register
- VA-4-03 – Reinigung & Desinfektion (risikobasiert)
- VA-4-04 – Schädlingsbekämpfung / Monitoring
- CL-3-01 – Hygiene-Kontrollcheckliste
- XL-0-02 – Risikoregister (unternehmensweit)
- VA-5-03 – Nichtkonformitätsmanagement
Technische Daten und Lieferumfang
- Dokument: Verfahrensanweisung VA-4-05 – Abfallmanagement
- Format: Microsoft Word (.docx), vollständig frei editierbar und an betriebliche Abfallarten, Entsorgungswege und Zuständigkeiten anpassbar
- Umfang: 7 Seiten mit Prozessstammblatt, Abfallkategorisierung, Sammlung und Lagerung, Produktionsrückständen, gefährlichen Abfällen, Entsorgersteuerung, Kontaminationsvermeidung und Kurzcheckliste
- Einsatzbereich: Qualitätsmanagement, Lebensmittelsicherheitsmanagement, Produktion, Reinigung, Lager und Entsorgungsverantwortliche in Lebensmittelunternehmen




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