Personalhygiene nach IFS Food verbindlich und praxisnah regeln
Mit der Personalhygiene Verfahrensanweisung schaffen Sie klare und nachvollziehbare Hygieneregeln für Mitarbeitende, Fremdpersonal und Besucher in Lebensmittelunternehmen. Die VA-3-01 regelt zentrale Anforderungen an Handhygiene, Arbeits- und Schutzkleidung, persönliche Gegenstände, Verhalten in Produktionsbereichen sowie den Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Die Vorlage ist auf IFS Food Version 8 Kapitel 3.2 ausgerichtet und berücksichtigt zusätzlich die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur persönlichen Hygiene sowie relevante Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Damit erhalten Sie eine strukturierte Grundlage, um Personalhygiene nicht nur zu dokumentieren, sondern im betrieblichen Alltag wirksam umzusetzen.
Ihre Vorteile mit der Personalhygiene Verfahrensanweisung
- Auf IFS Food Version 8 ausgerichtet: Zentrale Anforderungen der Personalhygiene werden in einer nachvollziehbaren betrieblichen Regelung zusammengeführt.
- Umfassendes Hygienekonzept: Handhygiene, Arbeitskleidung, Schmuck, persönliche Gegenstände, Gesundheitsstatus sowie Besucher- und Fremdpersonal werden systematisch berücksichtigt.
- Auditrelevante Abläufe klar geregelt: Verantwortlichkeiten, Hygienekontrollen, Umgang mit Verstößen und erforderliche Maßnahmen bei Erkrankungen sind nachvollziehbar beschrieben.
- Direkt einsetzbar: Sofort-Download im MS Word Format, 100 % frei editierbar und ohne Abo-Zwang.
Personalhygiene im IFS Food Audit
Personalhygiene gehört zu den Bereichen, bei denen sich im Audit sehr schnell zeigt, ob dokumentierte Vorgaben tatsächlich im betrieblichen Alltag umgesetzt werden. Entscheidend sind deshalb nicht nur vorhandene Hygieneregeln, sondern auch deren risikogerechte Festlegung, verständliche Vermittlung und wirksame Überwachung.
Die VA-3-01 schafft hierfür einen strukturierten Rahmen. Sie verbindet die grundlegenden Personalhygieneregeln mit konkreten Vorgaben zur Handhygiene, Arbeitskleidung, Gesundheitsüberwachung sowie zum Verhalten in Produktions- und Lagerbereichen und legt fest, wie Abweichungen behandelt werden.
Inhalte der Personalhygiene Verfahrensanweisung
Handhygiene und hygienisches Verhalten
Die Vorlage definiert typische Situationen, in denen eine Handhygienemaßnahme erforderlich ist – beispielsweise vor Arbeitsbeginn, nach Pausen und Toilettenbesuchen sowie nach Kontakten, durch die eine Kontamination entstehen kann.
Darüber hinaus werden grundlegende Verhaltensregeln für produktberührende Bereiche beschrieben. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zu Haaren und Fingernägeln, Essen und Trinken sowie zum hygienischen Verhalten beim Husten, Niesen oder bei offenen Wunden.
Arbeitskleidung, Schmuck und persönliche Gegenstände
Die Personalhygiene Verfahrensanweisung regelt die hygienische Verwendung von Arbeits- und Schutzkleidung und stellt die Verbindung zur separaten Arbeitsanweisung für Arbeits- und Schutzkleidung her. Beschädigte oder sichtbar verschmutzte Kleidung wird dabei unabhängig von vorgesehenen Wechselintervallen berücksichtigt.
Auch Schmuck, Uhren, Piercings und persönliche Gegenstände werden einbezogen. Für betrieblich erforderliche Mobilgeräte oder Scanner sieht die Vorlage eine Einbindung in das betriebliche Hygienekonzept vor.
Gesundheitsstatus und Meldepflichten
Ein eigener Prozess beschreibt den Umgang mit Erkrankungen und Symptomen, die Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit haben können. Die VA regelt Meldung, Bewertung, gegebenenfalls erforderliche Einschränkungen der Tätigkeit und die Dokumentation der weiteren Vorgehensweise.
Zusätzlich wird die betriebliche Personalhygiene mit den relevanten Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes verknüpft und zwischen behördlicher Belehrung und betrieblicher Hygieneschulung unterschieden.
Besucher und Fremdpersonal hygienisch einbinden
Die Anforderungen beschränken sich nicht auf eigene Mitarbeitende. Auch Besucher und Fremdpersonal mit Zugang zu relevanten Bereichen werden in das Hygienekonzept einbezogen.
Die Vorlage berücksichtigt hierfür insbesondere die Einweisung in wesentliche Hygieneregeln, gesundheitliche Aspekte und erforderliche Schutzkleidung. Wiederkehrendes Fremdpersonal kann entsprechend Tätigkeit, Zutrittsbereich und hygienischem Risiko in weitergehende betriebliche Unterweisungs- oder Schulungsmaßnahmen einbezogen werden.
Personalhygiene kontrollieren und Abweichungen behandeln
Die Einhaltung der festgelegten Hygieneregeln wird nicht ausschließlich über Schulungen abgesichert. Die VA sieht zusätzlich systematische Hygienekontrollen und die laufende Beobachtung im betrieblichen Alltag vor.
Festgestellte Hygieneverstöße werden unmittelbar korrigiert und nachvollziehbar behandelt. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Abweichungen schafft die Verknüpfung mit dem Nichtkonformitätsmanagement die Grundlage für weitergehende Ursachenanalysen und Maßnahmen.
Einbindung in das IFS Food Managementsystem
Die VA-3-01 ist mit weiteren Dokumenten des Hygiene-, Schulungs- und Lebensmittelsicherheitsmanagements verknüpft. Dadurch können Vorgaben, Schulung und betriebliche Überwachung systematisch miteinander verbunden werden.
- CL-3-01 – Hygiene-Kontrollcheckliste
- FB-3-02 – Gesundheitsfragebogen Mitarbeiter / Besucher
- CL-3-02 – Prüfung Sanitär- und Sozialräume
- AA-3-01 – Handhygiene
- AA-3-02 – Arbeits- und Schutzkleidung
- VA-3-02 – Schulung & Kompetenzmanagement
- FB-3-01 – Schulungsnachweis
Technische Daten und Lieferumfang
- Dokument: Verfahrensanweisung VA-3-01 – Personalhygiene
- Format: Microsoft Word (.docx), vollständig frei editierbar und an betriebliche Hygienebereiche und Anforderungen anpassbar
- Umfang: 7 Seiten mit Prozessstammblatt, Hygieneregeln, Handhygiene, Arbeitskleidung, Gesundheitsüberwachung, Besucherregelungen, Kontrollen und Hygiene-Kurzregeln
- Einsatzbereich: Lebensmittelhersteller, Produktionsbetriebe sowie Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, Personalverantwortliche und Führungskräfte




Rezensionen
Es gibt noch keine Rezensionen.