Anreize zur Einführung eines Energiemanagementsystems.
Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG [28] §§ 63 ff
Energiemanagement Förderung. Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) können Unternehmen beim BAFA einen Antrag auf eine Reduzierung der EEG-Umlage stellen. Die Begrenzung der EEG-Umlage ist dabei z.B. für Unternehmen mit einem Energieverbauch > 5 GWh pro Jahr an den Nachweis eines zertifizierten Managementsystems gekoppelt.
Stromsteuergesetz StromStG [31] § 10
Auf Grundlage des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes und der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) ist seit Januar 2013 der Spitzenausgleich gemäß § 10 StromStG sowie gemäß § 55 EnergieStG unter anderem an die Gegenleistung gekoppelt, dass Unternehmen nachweislich ihre Energieeffizienz verbessern und festgelegte Einsparziele erreichen.
Energiemanagemt Förderung – Relevante Links
- Gesetze im Internet
- Stromsteuergesetz
- Energiesteuergesetz
- Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen
Weiteres erfahren Sie z.B. auch unter: Zoll Online
Anreize zur Einführung eines Energiemanagementsystems.
Durch die nachfolgend aufgeführten Gesetzesparagraphen und deren Regelungen hat die Bundesregierung Anreize für Unternehmen geschaffen, Energiemanagementsysteme in ihren Betrieb zur Energiemanagement Förderung einzuführen. Die Einführung von Energiemanagementsystemen (EnMS) ist an verschiedene umwelt- und energiepolitische Gesetze und monetäre Anreize gekoppelt. Durch diese nationalen Gesetzgebungen sollen Unternehmen dazu bewegt werden, ihre betrieblichen Abläufe und Prozesse energieeffizient zu gestalten.
Besondere Relevanz hat die Einführung eines EnMS für energieintensive Unternehmen. Auf der einen Seite besteht für sie das größte Potenzial für Kosteneinsparungen, auf der anderen Seite sind sie diejenigen, die momentan am meisten von den Regelungen der Bundesregierung profitieren. Die Nutzung von EnMS soll dazu führen, dass „die entsprechenden Effizienzpotenzial sichtbar gemacht und damit auch genutzt werden können.“ Zu den besonders energieintensiven Branchen zählen die Steine- und Erden-Industrie, die Eisen-Industrie, die Nicht-Eisen-Metall-Industrie, die chemische Industrie und das Papiergewerbe.
Für die Energiemanagement Förderung moderner Systeme sind unmittelbare Anreize in Form von Fördermaßnahmen gegeben. Diese werden in der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen geregelt. Konkret gefördert werden soll dabei „die Einrichtung von Maßnahmen und Systemen, die eine planvolle Erfassung und Auswertung der Energieverbräuche erlauben und damit Voraussetzungen für die Umsetzung von effektiven Energieeffizienzmaßnahmen schaffen.“
Dazu gehören unter anderem Förderungen im Bereich der Erstzertifizierungen von EnMS, der Schulung und Weiterbildung von Mitarbeitern und im Bereich der Ausstattung mit Mess-, Zähler- und Sensortechnologien sowie im Bereich des Erwerbs und der Installation von Energiemanagementsoftwaresysteme (EnMS-Software) und der Schulung des Personals bezüglich des Umgangs mit der Software. Im Zuge des Förderprogramms wurde durch das BAFA eine Liste förderfähiger Softwaresysteme erstellt, die wir hier später ergänzen werden.